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Informationen zur Bewerbung

M.A. Gender & Queer Studies

Aktuelle Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Hier werden stets aktuelle Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den Master Gender & Queer Studies veröffentlicht.

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Falls nach Fristende des Hauptverfahrens noch Plätze frei sind (das wissen wir im Verlauf der KW 34), dann werden in KW 35 entweder weitere Zulassungen ausgesprochen, oder - wenn doch alle Plätze besetzt sind - das Verfahren geschlossen. Beides wird hier auf der Homepage veröffentlicht.

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Am Montag, 20.7.2026, wurden die Zulassungen über KLIPS versendet. Wenn Sie den Studienplatz annehmen wollen, müssen Sie dies binnen 7 Tagen in KLIPS anklicken. Für die Einschreibung bleibt dann noch Zeit bis spätestens 17.8.2026 (oder Sie erwirken eine Verlängerung beim zentralen Studierendensekretariat). Wenn Sie eingeschrieben sind erhalten Sie im Verlauf des Augusts eine Willkommensmail mit wichtigen Informationen Infos zum Studienstart (inklusive Unterlagen für die notwendige (kostenlose) Zweiteinschreibung bei der TH Köln, die Sie dann noch vor Vorlesungsstart erledigen müssen).  

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Heute (am 17.7.2026) tagte die Zulassungskommission. Im Hauptverfahren werden 78 Zulassungen ausgesprochen (alle Bewerbungen, die mindestens 56 oder mehr Zielpunkte erzielten). Beobachten Sie Ihren KLIPS-Account, um das Studienplatzangebot (voraussichtlich ab Montag, 20.7.) anzunehmen.

Alle Bewerbenden können im Bewerbungsportal einsehen, wie die Zulassungskommission die eigene Bewerbung kategorisiert hat. Wenn bei den ‘Unterlagen’ “vollständig” und bei FOV = “erfüllt” steht, nehmen Sie am Auswahlverfahren teil. Wenn Bei ‘Unterlagen’ “unvollständig” steht, konnte ein notwendiger Nachweis nicht als erbracht gewertet werden und Sie werden einen “Ausschluss” erhalten.

Wer eine vollständige Bewerbung hat, aber im jetzigen Hauptverfahren noch keinen Platz erhält, bleibt ohne weitere Schritte im Verfahren und kann bei einem evtl. Nachrückverfahren berücksichtigt werden ohne dass Weiteres unternommen werden muss.  Nach Ablauf der ersten Einschreibefrist (Mitte/Ende August) wird festgestellt, ob noch Studienplätze frei geblieben sind und ggf. ein Nchrückverfahren durchgeführt wird. 

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Am Di, 2.6.2026, 17:30 – 19:00 Uhr, fand digital über Zoom eine Online-Informationsveranstaltung für Studieninteressierte am Master Gender & Queer Studies statt.

Die Folien der Veranstaltung finden Sie hier.


Bewerbungsverfahren Master Gender & Queer Studies

Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2026/27 erfolgt über Klips 2.0. Berücksichtigen Sie bitte die Hinweise zum Bewerbungsverfahren über KLIPS 2.0 (u.a. Anlage eines Bewerbungsaccounts, regelmäßige Überprüfung des Bewerbungsaccounts auf Neuigkeiten etc.).

Das Masterportal wird am 01.06.2026 zur Bewerbung freigeschaltet. Bewerbungsfrist ist der 15.07.2026 (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester im Masterstudiengang Gender & Queer Studies ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

Die Bewerbungen werden nach Eingang sukzessive vorgeprüft. Dadurch kann Ihnen bei frühzeitigem Eingang der Bewerbung innerhalb des Bewerbungsaccounts eine unverbindliche Rückmeldung zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen gegeben werden. Ein Nachreichen von Dokumenten per E-Mail bis zur Ausschlussfrist ist dann noch möglich. Beachten Sie, dass verbindliche Aussagen erst durch die Zulassungskommission getroffen werden, die nach der Ausschlussfrist tagt und über die Zulassungen entscheidet. Die Vorprüfung ist jedoch allermeistens zutreffend und gibt Ihnen einen guten Anhaltspunkt über Vollständigkeit und Richtigkeit, weshalb wir eine frühzeitige Bewerbung empfehlen. 

Wie bewerbe ich mich?

Bereiten Sie Ihre Bewerbung vor

Lesen Sie die Beschreibung zu Ihrem Wunschstudiengang (--> siehe Studiengangsspezifische Informationen) und insbesondere die Informationen zu den Anforderungen durch. Diese finden Sie in den Zulassungsordnungen. 

Hinweis für Bewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss

Alle Bewerber*innen, die ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben oder erwerben werden, müssen für die Online-Bewerbung in KLIPS eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier
Die Umrechnung Ihrer Note erfolgt durch uni-assist.

Nach Erhalt der Vorprüfungsdokumentation können Sie sich voraussichtlich regulär bis zum 15.07.2025 online in KLIPS 2.0 bewerben.

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig - mindestens 8 Wochen vor der geplanten Bewerbung - um den Erhalt der VPD.

Bewerber*innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), noch ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelor) in deutscher Sprache erworben haben, müssen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erbringen. Niveau DSH-2 oder äquivalent in TestDAF, ALTE, o.ä. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office auf Deutsch und auf Englisch.

Erstellen Sie Ihre Bewerbung

Bewerben Sie sich über das Campusmanagementssystem KLIPS. Es müssen keine Dokumente in Papierform eingereicht werden. Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden. Auf den Scans müssen die Verifizierungen für Originale erkennbar sein, z.B. muss der Stempel sichtbar sein oder ein elekronisch nachvollziehbarer Verifizierungscode. 

1.   Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife);

2.   Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote;

o Bei zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Durchschnittsnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Bei internen Bewerber*innen der Uni Köln reicht für gewöhnlich der Notenspiegel aus ohne Stempel/Unterschrift des Prüfungsamtes, es sei denn die Mindestpunktzahl (144 CP) wird nicht ausgewiesen, dann ist eine separate Bescheinigung nötig. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind.

o Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann. 

3.   Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Module, Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc. und Angabe der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunden;

o Wenn im grundständigen Studiengang nicht in ECTS-Leistungspunkten gerechnet wird, werden die Semesterwochenstunden und abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen als vergleichbare Einheit herangezogen. 

4. Nachweis über 12 LP aus Veranstaltungen der Gender & Queer Studies oder ein Gender Zertifikat im Umfang von 12 LP; ggf. weitere Nachweise wie unter Zugangsvoraussetzungen beschrieben (z.B. Veranstaltungsbeschreibungen aus einem öffentlich zugänglichen Veranstaltungsverzeichnis, Bescheinigung einer Lehrperson, etc.).  Der Nachweis der Punkte im Bewerbungsverfahren erfolgt über das Formular "Aufstellung der 12 LP GQS" in Verbindung mit dem Transcript of Records (ToR). 

5. Erklärung zur Unbedenklichkeit (damit Sie erklären Sie, dass Sie bisher keinen gleichen bzw. gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule abgeschlosssen oder endgültig nicht bestanden haben). Das Formular wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses als PDF Dokument zur Verfügung gestellt, Sie müssen es unterschrieben hochladen.

6. ggf. Nachweis eines besonderen Engagements/Interesses für Gender & Queer Concerns (wenn Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen wollen)

Nutzen Sie gerne die Bewerbung möglichst früh - sollte Ihren Unterlagen etwas fehlen, dann erhalten Sie bei frühzeitiger Bewerbung eine Rückmeldung im System, was Sie noch einreichen müssen. Diese Aufforderung können wir aber gegen Ende der Bewerbungszeit nicht mehr leisten.

Hinweis für Bewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss

Bitte laden Sie zusätzlich zu den o.g. Unterlagen folgende Unterlagen hoch:

  • Vorprüfungsdokumentation (VPD)
  • falls Sie außerdem Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht in deutscher Sprache erworben haben: Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache  (DSH-2, TestDAF oder ein Äquivalent). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.
Härtefälle

Mit einem Härtefallantrag können Bewerbende beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) hat das Studierendensekretariat hier zusammengestellt.

Hinweis zu Vornamensänderung und Personenstand

Leider konnte die von uns angestrebte Änderung bzgl. der Frage im KLIPS-System nach "Geschlecht"  bisher nicht umgesetzt werden - wir bleiben dran! Beachten Sie z.B. die Möglichkeit zur Vorgezogenen Vornamensangleichung. Sie können im Studierendensekretariat Ihren Vornamen und Personenstand für die Akten der UzK unkompliziert ändern lassen.

Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsordnung

Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, die in der Zulassungsordnung geregelt und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht sind.

Nötig sind neben einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem Studiengang, in dem mindestens 180 Leistungspunkte erworben werden (Bachelor bzw. ein mindestens gleichwertiger Studienabschluss) 12 Credit Points in Gender Studies.

Für den Zugang zum Master sind 12 LP aus Lehrveranstaltungen der Gender & Queer Studies nachzuweisen. Es geht hierbei darum, dass Sie selbst Lehrveranstaltungen einer Hochschule besucht haben, die schwerpunktmäßig Fragen rund um Geschlecht (und/oder Sexualität) behandelten. Eine Abschlussarbeit (Bachelor- , Master- oder Diplomarbeit) zählt hierfür nicht. Auch eine Hausarbeit in einem nicht-einschlägigen Seminar zählt hierfür nicht. Sie können einzelne Veranstaltungen aufführen, die zusammengenommen mindestens 12 LP ergeben. Ein einschlägiges Zertifikat gilt als Nachweis dieser Zugangsvoraussetzung, wenn es 12 LP bescheinigt (z.B. Zertifikat Gender Studies der UzK oder Zertifikat "Erweiterte Genderkompetenz" der TH Köln). Wenn Ihr Gender Zertifikat weniger als 12 LP Punkte umfasst, müssen Sie weitere Lehrveranstaltungen nachweisen, damit alles zusammen 12 LP ergibt.

Es ist nicht möglich, diese Punkte im Master "nachzuholen". Sollten Sie bisher keine 12 LP nachweisen können, können Sie z.B. als Bachelorstudierende_r an der UzK aus jedem Studiengang heraus Veranstaltungen des Zertifikats (siehe oben) besuchen. 

Seit 2023 ist es zwingend nötig, dass zum Bewerbungszeitpunkt bereits alle Punkte nachgewiesen werden. Es ist nicht (mehr) möglich, Punkte, die beispielsweise erst im vorangehenden Sommersemester erworben wurden, nach dem 15.7. vorzulegen. Falls Sie Punkte aus dem vorangehenden Sommersemester nachweisen wollen (obwohl diese vielleicht noch nicht in Ihrem Transcript verbucht sind), dann verwenden Sie gerne diese Bescheinigungüber den Erwerb von Leistungspunkten, die von einer Lehrperson/Koordination/Prüfungsamt Ihrer Hochschule unterschrieben und gestempelt(!) sein muss. Bescheinigungen ohne Stempel der Institution werden nicht akzeptiert. Das kann bedeuten, dass Sie frühzeitig mit der Lehrperson absprechen müssen, wann Sie diese Bescheinigung erhalten können, denn die Lehrperson kann den CP-Erwerb ja erst nach dem Erbringen einer Leistung bescheinigen (also z.B. nach der Abgabe eines Essays / nach dem Halten eines Referates). 

Der Nachweis der Punkte im Bewerbungsverfahren erfolgt über das Formular "Aufstellung der 12 LP GQS " in Verbindung mit dem Transcript of Records (ToR) und/oder in Verbindung mit der Bescheinigung von einer Lehrperson (s.o.). Falls Sie ein Gender Zertfikat über 12 LP haben, können Sie dieses anstelle der 'Aufstellung' hochladen. Wenn Ihr Zertifikat z.B. nur 9 CP umfasst, müssten Sie noch weitere 3 LP in der Aufstellung aufführen. In der Aufstellung muss der Schwerpunkt der Lehrveranstaltung bezüglich Geschlecht und/oder Sexualität durch den Titel oder eine mitgelieferte Seminarbeschreibung (aus einem öffentlich zugänglichen Veranstaltungsverzeichnis) deutlich werden. Ist dem nicht so, haben Sie die Möglichkeit, sich den Bezug zu den Gender (und Queer) Studies durch die Lehrperson Ihrer Veranstaltung bescheinigen zu lassen. Dafür können Sie den schon genannten Vordruck benutzen, der hier zur Verfügung steht oder die Lehrperson/Koordination/Prüfungsamt um ein gestempeltes Schreiben auf ihrem Briefkopf bitten.

Sollten Sie unsicher sein, ob eine Veranstaltung zählt, können Sie gerne auch vor der Bewerbung bis 15.5. Ihre ausgefüllte Aufstellung der 12 LP mit den weiteren Nachweisen (ggf. ToR, ggf. Veranstaltungsbeschreibung, ggf. Bescheinigung der Lehrperson) der Studiengangkoordination zur Prüfung senden (j.scholz[at]uni-koeln.de). Nach dem 15.5. werden diese Einzelprüfungen nicht mehr durchgeführt, dann nutzen Sie bitte die frühzeitige Bewerbung ab 1.6.

Eine Bewerbung, die weder die tabellarische Aufstellung der 12 LP GQS noch ein Gender-Zertifikat über 12 LP mitliefert, kann nicht berücksichtigt werden.  

Hinweis für Bewerber*innen mit abgeschlossenem Masterstudium (Zweitstudium)

Wenn Sie schon einen Masterabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss wie Diplom, Magister, Staatsexamen) in Deutschland erworben haben, müssen Sie sich für "Zweitstudium" bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

Fragen zur Bewerbung

Bei Fragen zur Bewerbung, schauen Sie bei unseren FAQ des Masters Gender & Queer Studies. Wenn Sie dort keine Antwort finden, schreiben sie gerne eine Mail an master-gender-queer(at)uni-koeln(dot)de Mehr Informationen zum Studiengang finden sie hier.

Das Studierendensekretariat steht Ihnen bei allgemeinen Fragenzur Bewerbung, zum Zulassungsverfahren oder auch zur Einschreibung unter zur Verfügung. Hier gibt es ein Erklärvideo zum Bewerbungsprozess

Bei technische Problemen mit Klips ist der Klips-Support zuständig. 

Ablauf des Verfahrens
Zulassungsverfahren

Der Zulassungsausschuss prüft zunächst die Vollständigkeit und die formale Stimmigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie anschließend den Grad der Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit Ihres vorangegangenen Studiums. Nach erster Prüfung der Unterlagen werden die in das Auswahlverfahren aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jeweils nach Studienfächern getrennt in ein Ranking überführt, in dem die (ggf. vorläufige) Abschlussnote des grundständigen Studiums das entscheidende Kriterium über den Ranglistenplatz darstellt. Die Zulassung erfolgt schließlich über diese Ranglistenplätze.

Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden etwa Mitte Juli per E-Mail versendet. Bitte kontrollieren Sie um diesen Zeitpunkt herum regelmäßig Ihren E-Mail Account, da der Studienplatz innerhalb von 7 Tagen in KLIPS angenommen werden muss (siehe auch Erläuterungen zu „Einschreibung“ unten). Bitte beachten Sie: Wenn Sie an mehreren  Bewerbungsverfahren auf Masterstudienplätze der HF teilnehmen, bleiben Sie auch  nach Annahme eines Studienplatzes in den Vergabeverfahren und werden bei ggf.  später stattfindenden Nachrückverfahren berücksichtigt. Ein aus Nachrückverfahren resultierender Studienplatz kann dann immer noch angenommen werden.

Nachrückverfahren werden durchgeführt, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss der Verfahren nicht beantwortet werden.

Einschreibung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Einschreibung den Studienplatz im Onlinesystem KLIPS innerhalb von 7 Tagennach Erhalt des Zulassungsbescheides annehmen müssen – ansonsten verfällt der Anspruch auf den Studienplatz! 

Es wird auf auf einen gesonderten Dokumentenabgleich vor der Einschreibung verzichtet. Ein Prüfvermerk ist damit zur Einschreibung nicht notwendig. Sie schreiben sich ausschließlich über das Studierendensekretariat ein. 

Sie können sich im Studierendensekretariat (ggf. International Office) online einschreiben. Zur Einschreibung im Studierendensekretariat sind u.a. vorzulegen: der Zulassungsbescheid, der Einschreibeantrag und die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife; im Falle, dass Sie eine Fachhochschulreife erlangt haben, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung das Zeugnis des grundständigen Studiums vorliegen, da dies die Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten darstellt).

Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- und englischsprachige Dokumente akzeptiert werden.

Wenn wir Sie im System als eingeschrieben bei der Uni Köln erkennen, erhalten Sie Informationen zum Studienbeginn und zur Zweiteinschreibung bei der Technischen Hochschule Köln. Diese Zweiteinschreibung bei der TH Köln (die für Sie kostenlos ist) müssen Sie postalisch baldmöglichst (und spätmöglichst bis zum Veranstaltungsbeginn) erledigen.

Sollten Sie eine Verlängerung der Einschreibefrist benötigen, können Sie diese im Einzelfall beim Studierendensekretariat erwirken.

Nachreichen des Bachelorzeugnisses

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorzeugnis einreichen konnten, müssen Sie dieses beim Studierendensekretariat im Laufe des 1. Fachsemesters, bis spätestens zum 31.12., nachreichen. Aus dem Bachelorzeugnis muss eindeutig hervorgehen, dass Sie Ihren Bachelor bis zum 30.09. abgeschlossen hatten. 

Bewerber*innen, die keine allg. Hochschulzugangsberechtigung haben und diese durch den Bachelorabschluss erwerben, müssen den Bachelorabschluss bis zur Einschreibung vorlegen. Hier gibt es NICHT die Möglichkeit, den Bachelorabschluss bis 31.12. nachzureichen, da die allg. Hochschulzugangsberechtigung bei der Einschreibung nachgewiesen werden muss.

Wie kann ich die Chance auf einen Platz im Master GQS erhöhen?

Es gibt rund 40 Studienplätze im Masterstudiengang Gender & Queer Studies (die genaue Zahl erhalten wir jedes Jahr von der Abteilung zur Kapazitätsberechnung). Falls sich nicht zu viele Personen bewerben, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten alle einen Studienplatz. Bei vielen Bewerbenden, die die Voraussetzungen erfüllen, wird unter diesen ausgewählt, hierfür wird ein Ranking erstellt. Für dieses Ranking zählt Ihre Abschlussnote oder die vorläufige Note zum Zeitpunkt der Bewerbung (genauer gesagt der Prozentrang) und Ihr bisheriges Engagement/Interesse für Gender & Queer Concerns (vgl. Zulassungsordnung).
 

1. Abschlussnote oder vorläufige Note

Zur Vergleichbarkeit der Noten aus unterschiedlichen Bachelorstudiengängen wird die Gesamtnote beziehungsweise der zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichte Notendurchschnitt vom Zulassungsausschuss anhand der Abschlusszahlen des letzten verfügbaren Berichtes zur bundesweiten Prüfungsstatistik des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Hochschulstatistikgesetzes in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen Ergebnisse des jeweiligen Studienfachs in einen Prozentrang überführt.

Sollte sich nach Bewerbungsschluss Ihre vorläufige Note verändern ist dies leider im Auswahlverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.

Hier finden Sie den letzten Bericht des Statistischen Bundesamtes, ab S. 175 finden Sie die Notenverteilungen der Fächer - so können Sie selbst einmal vorausberechnen, zu den wieviel 'oberen Prozent' Ihre Abschlussnote in Ihrem Fach gehört. Wieviele Punkte Sie für welchen Prozentrang erhalten werden, können Sie der Zulassungsordnung entnehmen.

2. Bisheriges Engagement/Interesse für Gender und Queer Concerns

Sie können Ihre Chancen auf einen Platz erhöhen, wenn Sie bei der Bewerbung einen Nachweis über ein besonderes Engagement/Interesse für Gender & Queer Concerns hochladen. Seit 2023 können Sie durch die neue Zulassungsordnung vorausberechnen, wie viele Punkte Sie für welches Engagement/Interesse erhalten werden. Auch diese Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Herzlich Willkommen

Wir freuen uns Sie bald an der Universität zu Köln sowie den Partnerhochschulen begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studiengangskoordination Julia Scholz.

Allgemeine Anfragen: master-gender-queer[at]uni-koeln.de

Studiengangkoordination: j.scholz[at]uni-koeln.de

Sprechstunde: Di, 12:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefon: 0221 470-1260