Informationen zur Bewerbung
M.A. 2-Fach-Studiengänge
Bewerbungsverfahren
Sie können sich an der Humanwissenschaftlichen Fakultät auf die folgenden 2-Fach-Master-Studiengänge bewerben:
Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2025/26 erfolgt über Klips 2.0 (siehe zum Aufrufen der Bewerbungsmaske den Button unten). Berücksichtigen Sie bitte die Hinweise zum Bewerbungsverfahren über KLIPS 2.0 (u.a. Anlage eines Bewerbungsaccounts, regelmäßige Überprüfung des Bewerbungsaccounts auf Neuigkeiten etc.).
Die Masterbewerbung über Klips ist ab 02.06.2025 freigeschaltet. Bewerbungsfrist ist der 15.07.2025 (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester in den Masterstudiengängen der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.
Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das Auswahlverfahren durchgeführt (näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Zum Ablauf des Verfahrens“).
HINWEIS: Vor Ablauf des Auswahlverfahrens können aus verfahrenstechnischen Gründen keine verbindlichen Aussagen über die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Bewerbungen und/oder die Erfüllung der Zulassungskriterien gemacht werden.
Wie bewerbe ich mich?
Bereiten Sie Ihre Bewerbung vor
Lesen Sie die Beschreibung zu Ihrem Wunschstudiengang (--> siehe Studiengangsspezifische Informationen) und insbesondere die Informationen zu den Anforderungen durch. Diese finden Sie in den Zulassungsordnungen.
Hinweis für Bewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss
Alle Bewerber*innen, die ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben oder erwerben werden, müssen für die Online-Bewerbung in KLIPS eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier .
Die Umrechnung Ihrer Note erfolgt durch uni-assist.
Nach Erhalt der Vorprüfungsdokumentation können Sie sich regulär bis zum 15.07.2025 online in KLIPS 2.0 bewerben.
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig - mindestens 8 Wochen vor der geplanten Bewerbung - um den Erhalt der VPD.
Für Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) ist der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig. (DSH, TestDAF oder ein Äquivalent). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.
Erstellen Sie Ihre Bewerbung
Bewerben Sie sich über das Campusmanagementssystem KLIPS. Es müssen keine Dokumente in Papierform eingereicht werden. Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden.
1. Tabellarischer Lebenslauf;
2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife);
3. Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote;
Bei zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Durchschnittsnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Bei internen Bewerber*innen der Uni Köln reicht für gewöhnlich der Notenspiegel aus ohne Stempel/Unterschrift des Prüfungsamtes, es sei denn die Mindestpunktzahl (144 CP) wird nicht ausgewiesen, dann ist eine separate Bescheinigung nötig. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind.
Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann.
4. Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Module, Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc. und Angabe der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunden;
Wenn im grundständigen Studiengang nicht in ECTS-Leistungspunkten gerechnet wird, werden die Semesterwochenstunden und abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen als vergleichbare Einheit herangezogen.
5. Erklärung zur Unbedenklichkeit (damit Sie erklären Sie, dass Sie bisher keinen gleichen bzw. gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule abgeschlosssen oder endgültig nicht bestanden haben). Das Formular wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses als PDF Dokument zur Verfügung gestellt, Sie müssen es unterschrieben hochladen.
Hinweis für Bewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss
Bitte laden Sie zusätzlich zu den o.g. Unterlagen folgende Unterlagen hoch:
- Vorprüfungsdokumentation (VPD)
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Härtefälle
Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsordnung
Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, die in der Zulassungsordnung geregelt und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht sind.
Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der fachlichen Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit wird anhand des abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengangs geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang berücksichtigt sind.
Kombinationsmöglichkeiten der Studienfächer
Erziehungswissenschaft
An der Humanwissenschaftlichen Fakultät dürfen Sie sich auf maximal 4 Studienfächer des Zwei-Fach Masterstudiengangs Erziehungswissenschaft bewerben. Diese sind:
Im Nachgang können Teilzulassungen auch anders miteinander/untereinander kombiniert werden, als Sie sie in Ihrer Bewerbung ursprünglich angegeben haben.
Beispiel:
1. Bewerbung:
1. Studienfach Allgemeine Erziehungswissenschaft
2. Studienfach Bildung, Erziehung und Care in früher Kindheit
2. Bewerbung:
1. Studienfach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung
2. Studienfach Interkulturelle Kommunikation und BildungBeispiel:
Sofern Sie für das Studienfach Allgemeine Erziehungswissenschaft und das Studienfach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung je eine Teilzulassung erhalten, können Sie diese beiden Studienfächer miteinander kombinieren, obwohl Sie sich auf diese Kombination nicht explizit beworben haben. (Solange es sich hierbei um eine gültige Kombination handelt.)
Das gilt auch für die möglichen Kombinationen mit anderen Masterfächern der Humanwissenschaftlichen Fakultät (z.B. aus den Rehabilitationswissenschaften) bzw. der Philosophischen Fakultät.
Eine genaue Anleitung, wie Sie Teilzulassungen kombinieren, bietet die folgende Webseite:
https://klips2-support.uni-koeln.de/bewerbende/zulassung/teilzulassungen-kombinieren
Intermedia
Das Studienfach Intermedia können Sie mit folgenden anderen Fächern kombinieren:
Musikvermittlung
Das Studienfach Musikvermittlung können Sie mit folgenden anderen Fächern kombinieren:
Rehabilitationswissenschaften
An der Humanwissenschaftlichen Fakultät dürfen Sie sich auf maximal 6 Studienfächer des Masterstudiengangs Rehabiliationswissenschaften bewerben. Die Studienfächer im Master Rehabilitationswissenschaften sind:
- Rehabiliationswissenschaften - Gerontologie
- Rehabiliationswissenschaften - Heilpädagogik und Inklusion
- Rehabiliationswissenschaften - Inklusionsmanagement in der Arbeitswelt
- Rehabiliationswissenschaften - Inklusive Kinder- und Jugendhilfe und Soziale Arbeit
- Rehabiliationswissenschaften - Organisationsentwicklung
- Rehabiliationswissenschaften - Prävention und Intervention in der Kindheit
- Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit Hörschädigung
- Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit kognitiven Funktionseinschränkungen
- Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit komplexer Behinderung
- Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- Rehabiliationswissenschaften - Unterstützte Kommunikation
Bitte beachten Sie hierzu: Im Nachgang können Teilzulassungen auch anders miteinander/untereinander kombiniert werden, als Sie sie in Ihrer Bewerbung ursprünglich angegeben haben.
Beispiel:
1. Bewerbung:
1. Studienfach: Gerontologie, 2. Fach: Unterstützte Kommunikation
2. Bewerbung:
1. Studienfach: Heilpädagogik und Inklusion, 2. Fach: Organisationsentwicklung
Sofern Sie für das Studienfach Unterstützte Kommunikation und das Studienfach Organisationsentwicklung je eine Teilzulassung erhalten, können Sie diese beiden Studienfächer miteinander kombinieren, obwohl Sie sich auf diese Kombination nicht explizit beworben haben. Dies gilt für alle gültige Kombinationen von Studienfächern im 2 Fach Master Rehabilitationswissenschaften.
Alle Studienfächer des Masters Rehabilitationswissenschaften können mit allen Studienfächern des Masters Erziehungswissenschaft kombiniert werden.
Eine genaue Anleitung, wie Sie Teilzulassungen kombinieren, bietet die folgende Webseite:
https://klips2-support.uni-koeln.de/bewerbende/zulassung/teilzulassungen-kombinieren
Ablauf des Verfahrens
Zulassungsverfahren
Der Zulassungsausschuss prüft zunächst die Vollständigkeit und die formale Stimmigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie anschließend den Grad der Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit Ihres vorangegangenen Studiums. Nach erster Prüfung der Unterlagen werden die in das Auswahlverfahren aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jeweils nach Studienfächern getrennt in ein Ranking überführt, in dem die (ggf. vorläufige) Abschlussnote des grundständigen Studiums das entscheidende Kriterium über den Ranglistenplatz darstellt. Die Zulassung erfolgt schließlich über diese Ranglistenplätze.
Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden etwa Mitte August per E-Mail versendet. Bitte kontrollieren Sie um diesen Zeitpunkt herum regelmäßig Ihren E-Mail Account, da der Studienplatz innerhalb von 7 Tagen in KLIPS angenommen werden muss (siehe auch Erläuterungen zu „Einschreibung“ unten). Bitte beachten Sie: Wenn Sie an mehreren Bewerbungsverfahren auf Masterstudienplätze der HF teilnehmen, bleiben Sie auch nach Annahme eines Studienplatzes in den Vergabeverfahren und werden bei ggf. später stattfindenden Nachrückverfahren berücksichtigt. Ein aus Nachrückverfahren resultierender Studienplatz kann dann immer noch angenommen werden.
Nachrückverfahren werden durchgeführt, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss der Verfahren nicht beantwortet werden.
Im Nachgang können Teilzulassungen auch anders miteinander/untereinander kombiniert werden, als Sie sie in Ihrer Bewerbung ursprünglich angegeben haben. Eine genaue Anleitung, wie Sie Teilzulassungen kombinieren, bietet die folgende Webseite:
https://klips2-support.uni-koeln.de/bewerbende/zulassung/teilzulassungen-kombinieren
Hinweis für den Studiengang Musikvermittlung: Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Wenn der grundständige Studiengang vom Zulassungsausschuss als einschlägig oder vergleichbar bewertet wird, erhalten Sie eine Zulassung und können sich bis zum 30.09. einschreiben. Der Studienplatz muss dann in KLIPS bis spätestens 23.09. angenommen werden.
Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Einschreibung den Studienplatz im Onlinesystem KLIPS innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides annehmen müssen – ansonsten verfällt der Anspruch auf den Studienplatz! Sie benötigen Zulassungen in 2 kombinierbaren Studienfächern, um sich in einen 2-Fach Masterstudiengang einzuschreiben. Die Annahme eines Studienplatzes ist erst nach Erhalt einer solchen Gesamtzulassung möglich.
Die 2-Fach-MA-Studiengänge verzichten auf einen gesonderten Dokumentenabgleich vor der Einschreibung. Ein Prüfvermerk ist damit zur Einschreibung nicht notwendig. Sie schreiben sich ausschließlich über das Studierendensekretariat ein.
Sie können sich im Studierendensekretariat (ggf. International Office) online einschreiben. Zur Einschreibung im Studierendensekretariat sind u.a. vorzulegen: der/die Zulassungsbescheid/e, der Einschreibeantrag und die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife; im Falle, dass Sie eine Fachhochschulreife erlangt haben, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung das Zeugnis des grundständigen Studiums vorliegen, da dies die Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten darstellt).
Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- und englischsprachige Dokumente akzeptiert werden.
Nachreichen des Bachelorzeugnisses
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorzeugnis einreichen konnten, müssen Sie dieses beim Studierendensekretariat im Laufe des 1. Fachsemesters, bis spätestens zum 31.12., nachreichen. Aus dem Bachelorzeugnis muss eindeutig hervorgehen, dass Sie Ihren Bachelor bis zum 30.09. abgeschlossen hatten.
Herzlich willkommen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät
Wir freuen uns, Sie an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (HF) begrüßen zu dürfen! Bitte beachten Sie unsere Informationen für Erstsemester. Die beste Orientierung zum Studienstart an der HF bietet Ihnen das Programm von how2study.