M.Sc. Studiengänge Psychologie
Bewerbungsverfahren
Sie können sich an der Humanwissenschaftlichen Fakultät auf die folgenden Master-Studiengänge Psychologie bewerben:
M.Sc. Psychologie
M. Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KPPT)
Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2025/26 erfolgt über Klips 2.0 (siehe zum Aufrufen der Bewerbungsmaske den Button unten). Berücksichtigen Sie bitte die Hinweise zum Bewerbungsverfahren über KLIPS 2.0 (u.a. Anlage eines Bewerbungsaccounts, regelmäßige Überprüfung des Bewerbungsaccounts auf Neuigkeiten etc.).
Die Masterbewerbung über Klips ist ab 02.06.2025 freigeschaltet. Bewerbungsfrist ist der 15.07.2025 (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester in den Masterstudiengängen der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.
Wie bewerbe ich mich?
Bereiten Sie Ihre Bewerbung vor
Lesen Sie die Beschreibung zu Ihrem Wunschstudiengang (--> siehe Studiengangsspezifische Informationen) und insbesondere die Informationen zu den Anforderungen durch. Diese finden Sie in den Zulassungsordnungen.
Erstellen Sie Ihre Bewerbung
Bewerben Sie sich über das Campusmanagementssystem KLIPS. Es müssen keine Dokumente in Papierform eingereicht werden. Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich für beide Masterstudiengänge (PSY und KPPT) gleichzeitig zu bewerben. Bitte geben Sie in diesem Falle zwei getrennte Bewerbungen ab (mit demselben Bewerbungs-Account).
Hier finden Sie eine Anleitung, in der die einzelnen Schritte der Onlinebewerbung erklärt werden. Lesen Sie diese Anleitung aufmerksam durch, bevor Sie mit der Onlinebewerbung starten.
1. Bachelor-Abschlusszeugnis mit Abschlussnote oder Transcript of Records (ToR) aus dem Jahr, in dem Sie sich bewerben, mit vorläufiger Durchschnittsnote und den bisher erreichten LP.
Das ToR muss einen Stempel des Prüfungsamts bzw. der ausstellenden Hochschule tragen. Alternativ muss ein digitaler Code auf dem ToR eine elektronische Verifizierung ermöglichen (für AbsolventInnen der UzK siehe hier).
Falls das Zeugnis/ToR nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist, benötigen wir zusätzlich eine offizielle Übersetzung.
Die Anzahl bisher erworbener ECTS muss mindestens 144 betragen (siehe § 2 ZO).
Achtung: Sollte auf Ihrem ToR keine Durchschnittsnote vermerkt sein, müssen Sie sich von Ihrer Heimatuniversität eine Zusatzbescheinigung ausstellen lassen, aus der die Durchschnittsnote hervorgeht!
2. Formular „Aufstellung der Spezifischen Auswahlkriterien“ mit Angaben über die Summe der anrechenbaren Leistungspunkte. Formular hier verfügbar. Bitte füllen Sie das Formular handschriftlich oder am Rechner aus und denken Sie an die Unterschrift.
Hier finden Sie ein beispielhaft ausgefülltes Formular für die Universität zu Köln. Beachten Sie auch die FAQ zu dem Thema.
3. Erklärung zur Unbedenklichkeit (damit Sie erklären Sie, dass Sie bisher keinen gleichen bzw. gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule abgeschlosssen oder endgültig nicht bestanden haben). Das Formular wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses als PDF Dokument zur Verfügung gestellt, Sie müssen es unterschrieben hochladen.
Nur für Bewerbende für den KPPT Master:
- Nachweis, dass Ihr Bachelor-Studiengang berufsrechtlich anerkannt wurde. Falls der Bachelor noch nicht berufsrechtlich anerkannt wurde, die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs, vom Prüfungsamt Ihres Bachelor-Studiengangs auszufüllen. Formular hier verfügbar.
Hinweis für Bewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss
Alle Bewerber*innen, die ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben oder erwerben werden, müssen für die Online-Bewerbung in KLIPS eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier .
Die Umrechnung Ihrer Note erfolgt durch uni-assist.
Nach Erhalt der Vorprüfungsdokumentation können Sie sich voraussichtlich regulär bis zum 15.07.2025 online in KLIPS 2.0 bewerben.
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig - mindestens 8 Wochen vor der geplanten Bewerbung - um den Erhalt der VPD.
Für die Bewerbung müssen Sie Ihr Abiturzeugnis/Hochschulzugangsberechtigung (=HZB) einreichen. Falls das Original nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist, zusätzlich eine offizielle Übersetzung.
Für Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) ist der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig. (DSH-2 oder gleichwertig). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.
Hinweis für Bewerber*innen mit abgeschlossenem Masterstudium (Zweitstudium)
Wenn Sie schon einen Masterabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss wie Diplom, Magister, Staatsexamen) in Deutschland erworben haben, müssen Sie sich für "Zweitstudium" bewerben. Sie müssen dafür zusätzlich zu den anderen Unterlagen einen Nachweis über den Abschluss des ersten Masterstudiums, inkl. der Abschlussnote und ein Motivationsschreiben einreichen. Weitere Informationen zum Motivationsschreiben finden Sie hier.
Härtefälle
Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf folgender Webseite:
Härtefallantrag
Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsordnung
Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, die in der Zulassungsordnung geregelt und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht sind.
Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der fachlichen Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit wird anhand des abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengangs geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang berücksichtigt sind.
Fragen zur Bewerbung
Ablauf des Verfahrens
Zulassungsverfahren
Alle Bewerbungen werden nach den von Ihnen gemachten Angaben in ein Ranking gebracht. Die aussichtsreichsten Bewerbungen werden daraufhin eingehender geprüft (formale Kriterien wie Vollständigkeit der Bewerbung und Zugangskriterien und die Zulassungskriterien). Die Rangreihe beruht auf den in der Zulassungsordnung festgelegten Auswahlkriterien (Bachelornote und LP in Grundlagen-, Diagnostik und Anwendungsfächern, sowie dem DGPs Siegel). Bewerbende mit gleicher Abschlussnote können also sehr unterschiedliche Zulassungsscores erreichen.
Der Zulassungsscore ist nicht die Summe aus LP in Grundlagen-, Diagnostik und Anwendungsfächern. Er wird berechnet aus diesen LP, den Punkten für das DGPs Siegel sowie der Bachelornote (siehe Zulassungsordnung). Die von Ihnen angegebenen LP in Grundlagen-, Diagnostik und Anwendungsfächern werden ggf. korrigiert. Dies kann dazu führen, dass Ihre Gesamtpunktzahl niedriger ist als von Ihnen erwartet.
Die Zulassung erfolgt schließlich über die Ranglistenplätze. Wenn Ihre Bewerbung eingehender geprüft wurde, wird nach dem Hauptverfahren in Ihrem KLIPS Account ein Ranglistenplatz sichtbar. Sollten Sie keinen Ranglistenplatz sehen und der Status Ihrer Bewerbung weiterhin als “ungeprüft” angezeigt, bedeutet das, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Zulassung erhalten werden.
Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden etwa Mitte August per E-Mail versendet. Bitte kontrollieren Sie um diesen Zeitpunkt herum regelmäßig Ihren E-Mail Account, da der Studienplatz innerhalb von 7 Tagen in KLIPS angenommen werden muss (siehe auch Erläuterungen zu „Einschreibung“ unten). Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für beide Masterstudiengänge Psychologie beworben haben, bleiben Sie auch nach Annahme eines Studienplatzes in dem Vergabeverfahren des anderen Studiengangs und werden bei ggf. später stattfindenden Nachrückverfahren berücksichtigt. Ein aus Nachrückverfahren resultierender Studienplatz kann dann immer noch angenommen werden.
Nachrückverfahren werden durchgeführt, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss der Verfahren nicht beantwortet werden.
Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Einschreibung den Studienplatz im Onlinesystem KLIPS innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides annehmen müssen – ansonsten verfällt der Anspruch auf den Studienplatz! Sie benötigen Zulassungen in 2 kombinierbaren Studienfächern, um sich in einen 2-Fach Masterstudiengang einzuschreiben. Die Annahme eines Studienplatzes ist erst nach Erhalt einer solchen Gesamtzulassung möglich.
Bevor Sie sich einschreiben können, prüfen wir Ihre Dokumente noch einmal und erteilen dann einen Prüfvermerk, wenn alles in Ordnung ist. Hierbei überprüfen wir vor allem, ob alle Veranstaltungen, die Sie auf dem Formular „Aufstellung der Spezifischen Auswahlkriterien“ angegeben haben, auf Ihrem ToR vermerkt sind und die LP übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es sein, dass Sie sich nicht einschreiben können.
Wenn Sie das Studienplatzangebot angenommen haben werden Sie von uns unaufgefordert innerhalb von 3 Werktagen nach Annahme des Studienplatzes einen Zulassungsbescheid mit Prüfvermerk an Ihre bei KLIPS hinterlegte E-Mailadresse bekommen, sofern alle Unterlagen in Ordnung sind. Diesen Bescheid mit Prüfvermerk müssen Sie für die Einschreibung in Ihrem KLIPS Account hochladen.
Sie können sich im Studierendensekretariat (ggf. International Office) online einschreiben. Zur Einschreibung im Studierendensekretariat sind u.a. vorzulegen: der Zulassungsbescheid mit Prüfvermerk, der Einschreibeantrag und die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife; im Falle, dass Sie eine Fachhochschulreife erlangt haben, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung das Zeugnis des grundständigen Studiums vorliegen, da dies die Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten darstellt).
Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- und englischsprachige Dokumente akzeptiert werden.
Nachreichen des Bachelorzeugnisses
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorzeugnis einreichen konnten, müssen Sie dieses beim Studierendensekretariat im Laufe des 1. Fachsemesters, bis spätestens zum 31.01., nachreichen. Aus dem Bachelorzeugnis muss eindeutig hervorgehen, dass Sie Ihren Bachelor bis zum 30.09. abgeschlossen hatten.
Herzlich willkommen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät
Wir freuen uns, Sie an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (HF) begrüßen zu dürfen! Bitte beachten Sie unsere Informationen für Erstsemester. Die beste Orientierung zum Studienstart an der HF bietet Ihnen das Programm von how2study.